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   LAG Hessen, 08.12.1992 - 4 TaBV 103/92   

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https://dejure.org/1992,4844
LAG Hessen, 08.12.1992 - 4 TaBV 103/92 (https://dejure.org/1992,4844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.12.1992 - 4 TaBV 103/92 (https://dejure.org/1992,4844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 (https://dejure.org/1992,4844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 98 Abs. 1, BetrVG § 76 Abs. 2 § 85 Abs. 2
    Einigungsstelle: Bildung - Zuständigkeit

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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm kann es nicht Zweck der Einigungsstelle sein, im Sinn eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt am Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; LAG München 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2; Hess a.a.O. § 85 Rz 11; Lakies a.a.O. § 85 Rz 8; a.A. Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 85 Rz 10; jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (etwa LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 a.a.O., zu II b bb; 08. Dezember 1992 a.a.O., zu II 1 b; 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1)) ist dieser Grundsatz zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts nach § 85 BetrVG dann einzuschränken, wenn es sich um Ansprüche handelt, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere auf dessen Fürsorgepflicht oder auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • LAG Hamburg, 18.07.2006 - 3 TaBV 7/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei einem Streit über die

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  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Insoweit handelt es sich um Rechtsansprüche im weiteren Sinn, die nur schwer justiziabel sind und mit denen regelmäßig auch nicht justiziable Regelungsfragen angesprochen werden, die nicht Gegenstand von Rechtsansprüchen werden können und die im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens nicht selten innerbetrieblich sinnvoller geregelt und geschlichtet werden können als im Rahmen eines Rechtsstreits (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1); 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; 03. April 2007 a. a. O., zu II 3 b; ähnlich LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; LAG Sachsen 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 - Juris, zu 4 c, d) .
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